Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung, in Kurzform EnEV, verpflichtet zur Aufnahme bestimmter Werte aus dem Energieausweis in kommerzielle Immobilieninserate. Leider hat das zuständige Bundesministerium kein offizielles Abkürzungsverzeichnis erstellt. Jedoch können Abkürzungen verwendet werden, wenn ein Abkürzungsverzeichnis in den einzelnen Medien vorliegt und nur mit einem solchen Verzeichnis ist die Verwendung von Abkürzungen in Veröffentlichungen erlaubt.
Beispiele für mögliche Abkürzungen:
Art des Energieausweises:
V = Verbrauchsausweis,
B = Bedarfsausweis,
kWh/(m2a) = Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert
Energieträger:
E = Strommix, auch Wärmepumpe
FW = Fernwärme
Gas = Erdgas, Flüssiggas
Gas-ZH = Gaszentralheizung
Hz = Holz (Brennholz, Holzpellets)
Ko = Kohle (Steinkohle, Braunkohle, Koks)
Öl = Heizöl
ÖLZH = Ölzentralheizung
Sol = Solaranlage
Bj = Baujahr
EEK = Energieeffizienzklasse:
A+ bis H = Wie bei elektrischen Geräten oder Leuchtmittel
Zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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