Achtung Hausbesitzer: Die seit 1. Mai 2014 geltende neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) bedeutet das Aus für viele Heizungs-Oldies. „Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen raus, sonst drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro“, warnt Schwäbisch Hall-Experte Sven Haustein.
Seit März 2013 unterstütze ich den Ausbau erneuerbarer Energien. Diesen Schritt empfehlen ich auch allen Haus- und Wohnungseigentümer sowie den Mieter. Wer zukunftsorientierte Mieter haben möchte, sollte das Umweltbewusstsein auch kommunizieren. Da nicht alle Stromanbieter 100% Ökostrom bzw. Ökogas anbieten, habe ich mich für Greenpeace entschieden. Weitere kostenfreie Informationen über die jeweiligen Logos.
Immer wieder erhalte ich Anfragen, ob ich Gewerbeimmobilien für die Gastronomie anbieten kann. Tatsächlich erhalte ich nicht selten den Auftrag, einen Mieter oder Käufer für Gaststätten, Restaurants, Imbissstuben oder auch Hotels zu finden.
Um im Gastgewerbe erfolgreich zu sein, bedarf es neben Begeisterung und Engagements auch erheblichen Sachverstands. Es gibt informative und wenig zeitaufwändige Kurse bei der IHK (Industrie und Handelskammer) oder bei der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.), die dabei helfen können, typische Fehler bei Vertragsgestaltung und Investition zu vermeiden.
Zum Beispiel kann ich Ihnen das Branchenseminar „Gastronomie“ der IHK Hannover empfehlen.
Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um – viele davon aus der Mietwohnung in die eigenen vier Wände. „Wer die wichtigsten Schritte rechtzeitig plant, kriegt alles ohne Hektik in den Griff“, sagt Schwäbisch Hall-Expertin Ingrid Lechner und präsentiert ihre „Anti-Stress-Umzugsliste“.
1. Helfende Hände: Umzugsprofis halten die helfende Hand auf, bieten dafür Erfahrung und haften für eventuelle Transportschäden. Wer in Eigenregie umzieht, sollte mit Freunden und Familie als Umzugshelfer großzügig planen: Einer springt immer kurzfristig ab. Kosten fallen in der Regel nur für einen Miettransporter an. Klären: Reicht dafür Führerscheinklasse B?
2. Ab- und Ummeldungen, Kündigungen: Eine Vielzahl von Unternehmen und Behörden muss über die Adressänderung informiert werden. Zu den wichtigsten gehören Arbeitgeber, Finanzamt, Bank, Schule und Kindergarten, Krankenkasse, Versicherungen und sonstige Vertragspartner (z. B. für Kredite, Leasing, Zeitungs-Abos, TV-, Telefon- und Internet-Provider).
3. Nachsendeantrag: Damit Post ab dem Stichtag an die neue Adresse umgeleitet werden kann, sollte idealerweise zwei bis drei Wochen, mindestens aber fünf Werktage vor dem Umzug ein Nachsendeantrag gestellt werden. Möglich ist das in jeder Postfiliale sowie online.
4. Parkplatz reservieren: Hat der Möbelwagen keine Parkmöglichkeiten, muss bei der Straßenverkehrsbehörde spätestens zwei Wochen vorher eine Sonderparkgenehmigung beantragt werden.
5. Umzugskartons und Zubehör besorgen: Der Bedarf wird gerne unterschätzt. Viele Kartons kann man nicht bis zum Rand vollpacken (vor allem nicht mit Büchern und Geschirr). Schon der Hausrat einer 3-Zimmer-Wohnung kann bis zu 100 Kartons füllen! Außerdem braucht man beispielsweise Decken, Abdeckfolie, Packpapier, Luftpolsterfolie, Klebeband, Tragegurte und einen dicken Filzstift zum Beschriften der Kartons.
6. Baby- und Hundesitter organisieren: Kleinkinder und Haustiere sind nicht nur im Weg, sondern beim Umzug oft auch in einer extremen Stresssituation. Darum rechtzeitig für liebevolle Betreuung sorgen.
Extra-Tipp: Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit zum Ausmisten und Entrümpeln. Die Einrichtung passt man ohnehin gern dem neuen Domizil an. Aber auch bei jedem Einzelstück aus Kleiderschrank, Keller oder Speicher kann man sich fragen: Hab ich es im letzten Jahr auch nur einmal in der Hand gehabt? Lautet die Antwort Nein, ist das Utensil womöglich in der Altkleidersammlung, beim Sperrmüll oder auf dem Wertstoffhof besser aufgehoben. Immer dran denken: Mit dem Ballast reduziert man auch das Stresspotential beim Umzug! PM 27.08.14
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nicht nutzbarem „Amtszimmer“ Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in Höhe von 1.250 € als Werbungskosten in Abzug bringen, wenn für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes). Ein „anderer Arbeitsplatz“ ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer weiterlesen →
Viele Makler zeigen in ihren Schaukästen Aushänge und Exposés mit den Begriffen „Verkauft“ oder „Vermietet“. Damit soll die Tüchtigkeit eines Maklers kundgetan werden.
Nach kurzer Zeit habe ich mich aus zwei Gründen von dieser Absicht verabschiedet. Erstens: Meine Kunden haben ein Recht darauf, dass nicht jedem öffentlich zugänglich ist, dass ihr Haus/ ihre Wohnung einen Besitzerwechsel erfahren hat. Zweitens: Der Platz in einem Schaukasten ist zu kostbar für verkaufte beziehungsweise vermietete Objekte und sollte anderen Informationen für die Kunden dienen.
Wenn Sie sich Referenzen über meine Firma einholen möchten, tun Sie es bitte zum Beispiel über die örtlichen Behörden oder Organisationen. Einige, in denen ich aktiv bin oder die ich unterstütze, sind auf dieser Webseite hinterlegt.
Makler unterliegen einer Aufsichtsbehörde. Diese muss bei jedem Schriftverkehr, in Publikationen (außer auf Visitenkarten) und auf allen Webportalen, auf denen ein Makler aktiv ist, angegeben sein.
Das sieht in meinem Fall zum Beispiel so aus: Gewerbeerlaubnis Nr. 30/2013 nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung erteilt durch den Fachbereich Recht und Ordnung, Vordere Schöneworth 14, 30167 der Landeshauptstadt Hannover.
Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung, in Kurzform EnEV, verpflichtet zur Aufnahme bestimmter Werte aus dem Energieausweis in kommerzielle Immobilieninserate. Leider hat das zuständige Bundesministerium kein offizielles Abkürzungsverzeichnis erstellt. Jedoch können Abkürzungen verwendet werden, wenn ein Abkürzungsverzeichnis in den einzelnen Medien vorliegt und nur mit einem solchen Verzeichnis ist die Verwendung von Abkürzungen in Veröffentlichungen erlaubt.
Beispiele für mögliche Abkürzungen:
Art des Energieausweises: V = Verbrauchsausweis, B = Bedarfsausweis,
kWh/(m2a) = Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert
Energieträger: E = Strommix, auch Wärmepumpe FW = Fernwärme Gas = Erdgas, Flüssiggas Gas-ZH = Gaszentralheizung Hz = Holz (Brennholz, Holzpellets) Ko = Kohle (Steinkohle, Braunkohle, Koks) Öl = Heizöl ÖLZH = Ölzentralheizung Sol = Solaranlage
Bj = Baujahr
EEK = Energieeffizienzklasse:
A+ bis H = Wie bei elektrischen Geräten oder Leuchtmittel
Wiemann Immobilien gibt hier nicht nur für die im Zusammenhang mit Energiewerten verwendeten Abkürzungen einige Beispiele, sondern führt auch andere Abkürzungen auf, die in Inseraten von Printmedien und Webportalen verwendet werden. Da immer mehr Verordnungen, Richtlinien, etc. veröffentlicht werden, wird darauf hingewiesen, dass die Aufzählung zwar immer wieder ergänzt wird, aber wohl nie Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.