Berufsaufsichtsbehörde für Immobilienmakler

Makler unterliegen einer Aufsichtsbehörde. Diese muss bei jedem Schriftverkehr, in Publikationen (außer auf Visitenkarten) und auf allen Webportalen, auf denen ein Makler aktiv ist, angegeben sein.

Das sieht in meinem Fall zum Beispiel so aus:
Gewerbeerlaubnis Nr. 30/2013 nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung erteilt durch den Fachbereich Recht und Ordnung, Vordere Schöneworth 14, 30167 der Landeshauptstadt Hannover.

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