Dach und Keller ausbauen

 Schwäbisch-Hall

 

Wir möchten unser Dach und unseren Keller ausbauen lassen. Kann man die Handwerkerkosten steuerlich absetzen?

Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stephan Bernhardt: „Sogenannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen sind jetzt auch bei bestimmten Neubaumaßnahmen steuerlich absetzbar. Das kann der Anbau eines Wintergartens, der Dach- oder Kellerausbau sein, aber auch der Einbau eines Kachelofens oder eine Grundstücksumrandung in Form einer Mauer, eines Zaunes oder einer Hecke.

Allerdings werden die Neubaumaßnahmen nur für eine bereits bewohnte Immobilie anerkannt, nicht dagegen, wenn sie Teil eines Hausbaus vor dem Einzug sind. Wenn man vor den Putzarbeiten ins neue Eigenheim einzieht und den Bezug bei der Meldebehörde anzeigt, bevor man das Haus verputzen lässt, muss der Fiskus die Lohnkosten dafür auch anerkennen. Großzügig zeigt sich das Finanzamt auch rückwirkend: Die Handwerkerkosten für Neubaumaßnahmen werden auch für Jahre seit 2006 anerkannt, die steuerlich noch nicht abgeschlossen sind.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Rechnungen Material- und Lohnkosten getrennt ausweisen und dass sie nicht bar bezahlt wurden, denn das Finanzamt erstattet nur Lohnkosten, nicht dagegen den Materialaufwand. Fragt das Finanzamt nach, muss der Eigentümer sowohl Rechnungen als auch Überweisungsbelege vorweisen können.

Insbesondere bei umfangreicheren Baumaßnahmen, die sich länger hinziehen, wie etwa dem Ausbau des Dachgeschosses, sollte man prüfen, ob nicht eine steuerliche Verteilung auf zwei Jahre und damit eine maximale Steuererstattung von zwei Mal 1.200 Euro möglich ist. Wer sein Haus durch einen Wintergarten verschönern will, sollte klären, ob das eine Neubewertung im Sinne der Einheitswertfeststellung des Gebäudes zur Folge hat. Wenn sich durch eine vergrößerte Wohnfläche die jährliche Grundsteuer erhöht, kann dies den Steuerabzug der Handwerkskosten bald wieder ausgleichen.“
PM 24.07.2014

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