Wohngeld

Wohngelderhöhung

Leistungsverbesserung kommt vielen einkommensschwachen Haushalten zugute.

Von dem erhöhten Wohngeld sollen rund 870.000 Haushalte profitieren. Mit der Leistungsverbesserung des Wohngeldes, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Das Wohngeld ist sechs Jahre lang nicht erhöht worden. Deshalb ist seitdem die Zahl der Wohngeldhaushalte deutlich zurückgegangen. Das belegen auch die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Wohngeldstatistik 2013, die gestern veröffentlicht worden sind. Gleichzeitig sind die Mieten gerade in Großstädten und Ballungsräumen erheblich angestiegen. Durch die Wohngeldreform werden Menschen mit geringerem Einkommen bei den Wohnkosten stärker entlastet als bisher.“ 
Mit dem Gesetz wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt. Zum anderen werden die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten werden überdurchschnittlich angehoben. Damit wird der regional unterschiedlichen Mietenentwicklung Rechnung getragen.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Ein Zwei-Personen-Haushalt erhielt 2013 durchschnittlich 115 Euro Wohngeld monatlich. Durch die Reform wird dieser Haushalt künftig durchschnittlich 186 Euro monatlich erhalten.“
Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates.

BMUB Nr. 162/15 2.07.15

Zurück zum Glossar.

Zurück zur Übersicht Gesetze.