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Hilfe für die Betriebskostenabrechnung

Teil 2:
Möglichkeiten für die Übertragung einer Immobilie an seine Nachkommen oder fremden Personen

„Erinnern wir uns: Gerda und Hans Wohlfallend haben ein Mehrfamilienhaus und ein Eigenheim mit einer Einliegerwohnung. Der Makler des Ehepaares Wohlfallend hatte Hilfe bei der Vermietung angeboten.

Hans Wohlfallend überlegte auch, sein Mehrfamilienhaus zu verkaufen. Aber mit seiner Tochter mochte er noch nicht über seine Ideen sprechen. Die Tochter, die schon lange in einem anderen Bundesland lebt, hat sich nie für das Eigentum und die damit verbundenen Tätigkeiten interessiert. Wohlfallends Makler würde schon gern das Haus verkaufen. Aber andererseits sagt man auch „Grund und Boden verkauft man nicht“.

Deshalb erläutert sein Makler Möglichkeiten, wie Eigentum in andere Hände gegeben werden kann.

Da haben wir die Tochter der Wohlfallend. Sie könnte das Mehrfamilienhaus erben oder in mehreren Schritten überschrieben bekommen. In mehreren Schritten, weil man eine bestimmte Summe steuerfrei verschenken kann.

Eine weitere Möglichkeit wäre, sein Vermögen oder auch nur anteilmäßig einer gemeinnützigen Stiftung zu kommen zu lassen. Da diese Möglichkeit kaum bekannt ist, wird sie oft nicht in Erwägung gezogen.

Außerdem ist natürlich der Verkauf einer Immobilie möglich. Zum Beispiel das Mehrfamilienhaus: Hier sind zwei Varianten am meisten bekannt. Einmal der Verkauf der Immobilie als Ganzes oder der Verkauf des Mehrfamilienhaus nach Umwandlung in Eigentumswohnungen.

Die Möglichkeiten beziehungsweise Varianten erhöhen sich, wenn mehrere Kinder oder Erben vorhanden sind. Welche Möglichkeit am besten ist hängt vor allem von der GesamtVermögenslage der Eigentümer ab. Ein weiterer und nicht unwichtiger Betrachtungspunkt ist die Steuer.

Und letztendlich hängt es von den persönlichen Einstellungen und Auffassungen des Eigentümers ab.

Es ist also nicht einfach eine Entscheidung zu treffen. Welcher Beschluss fällt hängt auch von der Qualität des Findungsprozess ab und dieser wird oft zu spät eingeleitet.

Nun, nachdem Gerda und Hans Wohlfallend hier eine kleine Einführung in die vielen Möglichkeiten für den Verkauf ihres Mehrfamilienhauses vom Makler erfuhren, haben sie sicher schon eine erste Grundlage für ihre Entscheidungen.“

Teil 1: „Makler und Hausverwalter 

Teil 3: „Die Betriebskosten 

Teil 4: „Hausverwalter: Aufstellung der Betriebskosten

Hier können Sie sich die Originalzeitung ansehen.

Hilfe für die Betriebskostenabrechnung

Teil 1:
Wenn die Kräfte für die Verwaltung des Eigentums nachlassen

„Jahre lang hatten Gerda und Hans Wohlfallend in dem Mehrfamilienhaus der Eltern gewohnt und später in einem Eigenheim in einer neuen Siedlung unweit ihres Heimatortes gelebt. Als die Eltern nicht mehr die Kräfte für die Verwaltung hatten, übernahm Hans die Geschäfte. Später erbten sie das Mehrfamilienhaus und führten die Verwaltung allein fort. Nun hatten sie zwei Häuser, ihr eigenes Einfamilienhaus mit einer inzwischen erweiterten Einliegerwohnung und das geerbte Haus mit sechs Wohneinheiten.

Die Jahre vergingen und dem Ehepaar Wohlfallend fiel die Verwaltung des Sechsparteienhauses schwer. Es kamen zunehmend Reparaturen und auch die Mieter wurden zunehmend anspruchsvoller. Dies brachte Hans zunehmend unruhige Nächte und zehrte an seinen Kräften. Gerda riet schon lange einen Hausverwalter zu nehmen. Rat und eine Empfehlung könnte er sich doch von seinem Wohnungsmakler holen, den Hans schon zur Hilfe nahm.

Dieser Makler hat ihm bis jetzt gute Dienste geleistet. Zu erst suchte er nur für das obere Stockwerk, denn Wohlfahrt fiel es zunehmend schwer die Treppen zu steigen, und später für das ganze Haus neue Mieter. Bis auf Frau Müller, die seit der Erbauung des Hauses als Mieterin wohnt.

Sein Makler arbeitete sehr seriös.
Er übernahm die komplette Suche der neuen Mieter. Was Hans Wohlfallend besonders an ihm schätzte, er machte keine anonymen Massenbesichtigungen und legte zum Schluss Hans alle Unterlagen der Bewerber vor und gemeinsam entschieden sie sich für den beziehungsweise die Wohnungsinteressenten.

Hans nahm den Rat seiner Ehefrau an, einen Hausverwalter zu beauftragen, und es stellte sich heraus, dass sein Makler auch Hausverwalter ist. Irgendwie fiel Hans ein Stein vom Herzen. Denn Hans hatte mit seinem neuen Verwalter eine Bezugsperson gefunden, zu dem er schon Jahre lang eine gute Beziehung pflegte. Er musste sich nicht an eine neue Person gewöhnen. Die Übergabe der einzelnen Verwalteraufgaben ging Zug um Zug. Denn Hans Wohlfallend mochte noch nicht alles aus seinen Händen geben, dafür fühlte er sich noch gebraucht und sein „neuer“ Hausverwalter fand das auch in Ordnung.

Mit dieser Lösung, für die Verwaltung seines Mehrfamilienhauses einen Makler und Hausverwalter gefunden zu haben, konnte Familie Wohlfallend ihre lang ersehnte Urlaubsfahrt antreten.“

Teil 2: „Makler und Hausverwalter 

Teil 3: „Die Betriebskosten 

Teil 4: „Hausverwalter: Aufstellung der Betriebskosten

Hier können Sie sich die Originalzeitung ansehen.